Anzeige einer Trinkwassererwärmungsanlage nach § 11 TrinkwV
Hinweise zu diesem Service
Das Trinkwasser aus Gebäudewasserversorgungsanlagen unterliegt in öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten, Hotels und Sportanlagen, der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Das gilt auch für das erwärmte Trinkwasser. Besonders das erwärmte Trinkwasser ist gesundheitlich relevant, weil durch Fehler in Planung, Betrieb und Instandhaltung der Trinkwassererwärmungsanlage gesundheitliche Gefahren z.B. durch Legionellen auftreten können. Eine Anzeigepflicht von Trinkwassererwärmungsanlagen in Mehrfamilienhäusern besteht nicht. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit Ihre Trinkwassererwärmungsanlage dem Gesundheitsamt anzuzeigen.