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Trinkwasserhygiene

Hinweise zu diesem Service

Unser Lebensmittels Nummer 1 - das Trinkwasser - unterliegt strengen Qualitätskontrollen. Die Überwachung der Trinkwasserqualität liegt in der Verantwortung der Gesundheitsämter. Gesetzlich geregelt sind die Mindestanforderungen in der Trinkwasserverordnung. Um der Überwachungsaufgabe nachkommen zu können, sind in der Trinkwasserverordnung mehrere Anzeigepflichten gegenüber den Gesundheitsämtern festgelegt, u.a. zu den Änderungen an Wasserversorgungsanlagen, zu Nicht-Trinkwasseranlagen oder zu Bleileitungen. Im nachstehenden Serviceportal haben sie als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Möglichkeit, dieser Verpflichtung nachzukommen.