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Einrichtungsüberwachung

Hinweise zu diesem Service

Einrichtungen nach § 15a Infektionsschutzgesetz unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Sie sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt notwendige Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen vorzulegen.

 

Über dieses Portal können Sie Ihre Stellungnahme zur Hygienebegehung und die angeforderten Unterlagen hochladen. Den Vorabfragebogen für Stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier zum Download. Ausgefüllt können Sie ihn zusammen mit den geforderten Unterlagen hier im Portal hochladen.