Headerbild des Serviceportals

Anzeigebogen für öffentliche Schwimmbäder

Hinweise zu diesem Service

Öffentliche Schwimmbäder unterliegen gemäß Infektionsschutzgesetz der Überwachung durch die Gesundheitsämter. Das Gesundheitsamt benötigt somit einen detaillierten Überblick darüber, welche Schwimmbecken für die Öffentlichkeit betrieben werden. Zu öffentlichen Schwimmbädern zählen neben den Freizeitbädern, Lehrschwimmbecken, Freibädern, auch die Schwimmbecken in Schulen, Einrichtungen der Pflege und in Hotels und Pensionen. Über das nachfolgende Portal haben Sie die Möglichkeit, dem Gesundheitsamt den Bestand, die Inbetriebnahme, die Außerbetriebnahme oder die Stilllegung Ihres Schwimmbeckens oder technische Änderungen anzuzeigen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Auffälligkeiten in der Beckenwasserqualität dem Gesundheitsamt mitzuteilen und Abhilfemaßnahmen miteinander abzustimmen.